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   BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08   

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https://dejure.org/2009,11185
BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08 (https://dejure.org/2009,11185)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - 4 StR 640/08 (https://dejure.org/2009,11185)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 4 StR 640/08 (https://dejure.org/2009,11185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 EMRK; § 261 StPO; § 267 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen; nötige Tatkonkretisierung; Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte durch zu geringe Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Unschuldsvermutung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen weder nach Ort, Zeit oder sonstigen Tatumständen näher bestimmten und auch hinsichtlich des Tathergangs nur sehr vage beschrieben Taten

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1
    Schuldspruch wegen weder nach Ort, Zeit oder sonstigen Tatumständen näher bestimmten und auch hinsichtlich des Tathergangs nur sehr vage beschrieben Taten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08
    Darüber hinaus wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldspruch bekannt sind, desto fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1 und 2).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Tatvorgangs

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08
    Ein Schuldspruch wegen Taten, die - wie hier - weder nach Ort, Zeit oder sonstigen Tatumständen näher bestimmt und auch hinsichtlich des Tathergangs nur sehr vage beschrieben sind, ist, namentlich wenn der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet, mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 3).
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 159/92

    Finalzusammenhang - Gewalt - Sexuelle Handlung - Unmittelbarkeitszusammenhang -

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08
    Darüber hinaus wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldspruch bekannt sind, desto fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1 und 2).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20

    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen

    Insoweit bestehen keine Bedenken, dass eine Verurteilung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügen könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 4 StR 640/08, StV 2010, 61).
  • BGH, 16.03.2011 - 2 StR 521/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (vorherige falsche Anschuldigungen

    Für eine Verurteilung auch wegen nur einer Tat fehlte es aber - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - jedenfalls an den erforderlichen Mindestfeststellungen (BGH StV 2010, 61; 1994, 114 f.; NStZ 1997, 280 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1-5).
  • OLG Celle, 19.09.2011 - 32 Ss 114/11

    Urteilsgründe; die für erwiesen erachteten Tatsachen; Feststellungen zur Tatzeit

    Insbesondere müssen Zeit und Ort der Tat mitgeteilt werden, soweit dies zur Identifizierung der Tat notwendig ist (vgl. KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., 2008, § 267, Rdnr. 9; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2011, § 267, Rdnr. 5; BGH, StV 2010, 61).
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